Unternehmerführerschein(R)

 

Wirtschaft macht Schule


Wirtschaftswissen - richtig präsentiert - weckt bei Jugendlichen großes Interesse. Es ist ihnen bewusst, dass Wirtschaft mit ihrem täglichen Leben zu tun hat. Außerdem erkennen SchülerInnen von heute mehr und mehr die Notwendigkeit von Zusatzqualifikationen für erfolgreiche Bewerbungen und für den gewünschten Job.


Aber ohne Fleiß kein Preis! Das Projekt Unternehmerführerschein(R) baut auf Motivation und Engagement bei Lernenden und Lehrenden. Das Motto lautet: "Wirtschaft geht uns alle an!"
Unternehmensgründung und Unternehmensführung beinhalten technische, kaufmännische und rechtliche Dinge, die Newcomer unbedingt wissen müssen. Grundvoraussetzung ist aber die positive und neugierige Grundeinstellung zur Wirtschaft - dann kommt das Fachwissen. Das Rüstzeug für einen innovativen Schritt ins Wirtschaftsleben findet sich im Projekt Unternehmerführerschein der Wirtschaftskammer Österreich. Ziel ist es - in Theorie und vor allem Praxis, das wirtschaftliche Wissen und auch die soziale Kompetenz der Jugendlichen - unseren zukünftigen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - zu wecken. Im Rahmen der Ausbildung soll die Qualifikation zum Selbstständigsein oder zu Managementpositionen aufgebaut werden.

 

Der Unternehmerführerschein(R) wird in vier Modulen definiert:

  • Modul A: entwirft grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Modul B: erklärt volkswirtschaftliche Inhalte
  • Modul C: skizziert betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Modul UP: bringt auf das Niveau der Unternehmerprüfung

 

 

Jedes Modul ist eine eigenständige und in sich abgeschlossene Einheit und wird mit einer eigenen Prüfung vor einem externen Prüfer an der jeweiligen Schule oder einem Weiterbildungsinstitut abgeschlossen. Der Kurs zum abschließenden bzw. ergänzenden, betriebswirtschaftlichen Modul UP bringt die Lernenden auf das Niveau der Unternehmerprüfung - und somit zum erfolgreichen Einstiegsszenario in die Selbstständigkeit.

 

Nähere Informationen unter: www.unternehmerfuehrerschein.at oder bei Mag. Georg Frauscher

Ausbildungsweg Neu Business START UP

 

Wirtschaftsschwerpunkt als schulautonomes Maturafach:

Das Profil "Business - Start UP!" ist im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung als eigenständiger Gegenstand wählbar (6 Wochenstunden aus BWL und Business English)!

Bibliotheksordnung

 

  • Entlehnberechtigt sind SchülerInnen, LehrerInnen und Personal der Schule, nachdem sie sich zur Einhaltung der Bibliotheksordnung durch seine Unterschrift verpflichtet haben.
  • Die Entlehnung von Büchern und Medien ist gratis.
  • Die genauen Öffnungszeiten werden durch Anschlag am Bibliothekseingang bekannt gemacht. Sie betragen mindestens 11 Stunden pro Woche.
  • Als Entlehnzeiten sind vor allem die Öffnungszeiten in den Pausen nach der zweiten, fünften u. sechsten Stunde  zu nützen.
  • Die Entlehndauer beträgt im Normalfall zwei Wochen.
  • Für AV-Medien ist nur eine Kurzentlehnung von einer Woche möglich.
  • Eine Verlängerung ist bei Vorlage des Buches bzw. Mediums möglich und kann maximal zweimal erfolgen.
  • Nachschlagewerke sind in der Regel nicht entlehnbar. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich.
  • Es dürfen höchstens 10 Bücher (Medien) gleichzeitig entlehnt werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
  • Der Bibliotheksbereich darf mit nicht ordnungsgemäß entlehnten Büchern / Medien nicht verlassen werden.
  • Die Bücher / Medien sind sorgsam zu behandeln.
  • Entlehnte Bücher / Medien dürfen nicht weiterverliehen werden.
  • Bei Beschädigung oder Verlust eines Buches / Mediums ist adäquater Ersatz zu leisten.
  • Wird ein Buch / Medium nicht innerhalb von 12 Wochen vorgewiesen bzw. zum letztmöglichen Rückgabetermin (Mitte Juni) nicht rückerstattet, gilt es als verloren bzw. zerstört. Der Entlehner /die Entlehnerin muss das Buch / Medium neu beschaffen bzw. die Kosten einer Neuanschaffung erstatten.
  • (Schul)Taschen, Speisen und Getränke dürfen nicht in den Arbeitsbereich der Bibliothek mitgenommen werden.
  • (Schul)Taschen, Speisen und Getränke sind im Abstellregal neben dem Eingang zu deponieren.
  • Die Benützer des Arbeitsbereiches haben sich ruhig zu verhalten.
  • Die Benützung der multimedialen und audiovisuellen Einrichtungen wird in eigenen Ordnungen geregelt, die in der Schulbibliothek ausgehängt werden.
  • Die PC in der Bibliothek dienen vorrangig der Recherche im OPAC bzw. den Such- und Schreibarbeiten für Aufgaben, Referate, Fachbereichsarbeiten und schulische Projekte.